Ausbildung zum Heilpraktiker bei Thalamus Essen: Berufsaussichten
Berufsaussichten für Heilpraktiker
Heilpraktiker werden lohnt sich: Als Heilpraktiker mit voller Heilerlaubnis – auch großer Heilpraktikerschein genannt – dürfen Sie körperliche und seelische Leiden eigenständig ohne ärztliche Weisung diagnostizieren und therapieren.
Im Gegensatz zu Kassenärzten praktizieren Heilpraktiker dabei unabhängig von Budget-, Leistungs- und Terminzwängen. Der Mensch steht bei Ihnen im Mittelpunkt. Die Dauer und den Inhalt der Behandlung bestimmen Sie, angepasst an den jeweiligen Patienten. So können Sie individuell auf ihre Patienten eingehen und sie ohne Zeitdruck ausführlich ganzheitlich behandeln.
Über die verschiedenen Heilpraktiker-Fachausbildungen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich auf bestimmte Therapiebereiche und Patientengruppen zu spezialisieren. Thalamus bietet Ihnen hierzu ein breites Spektrum an Kursen aus Naturheilkunde und Alternativmedizin.
Existenzgründung und eigene Praxis
Um Patienten in einem persönlichen Umfeld individuell behandeln zu können, machen sich viele Heilpraktiker unmittelbar nach Erteilung ihrer Zulassung mit einer eigenen Praxis selbstständig. Auch können sie so ihre Arbeitszeiten passgenau zu den eigenen Bedürfnissen gestalten, sodass sich Familie und Beruf perfekt miteinander vereinbaren lassen.
Doch der Weg in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Heilpraktiker-Praxis kann mitunter steinig sein. Um das nötige Basiswissen zu erwerben und typische Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, im Vorfeld ein Seminar zu Existenz- oder Praxisgründung zu besuchen.
Verdienst von Heilpraktikern
Der Verdienst von Heilpraktikern unterliegt keinen festen Vorgaben. Als freier niedergelassener Heilpraktiker im Sinne des § 18 EStG können Sie Ihre Leistungen, die dafür erhobenen Gebühren und damit letztlich auch Ihr Gehalt als Heilpraktiker frei bestimmen. Ihre Verdienstmöglichkeiten sind also hervorragend. Therapeutische Maßnahmen sind darüber hinaus von der Umsatzsteuer befreit.
Als anerkannte Berechnungshilfe für Honorare steht Ihnen dabei das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zur Verfügung. Dieses stellt zwar keine verbindliche Gebührenordnung dar, bietet aber gute Anhaltspunkte für die Rechnungsstellung. Ein weiteres Plus: Ihre privat versicherten Patienten können sich die Therapiekosten von der Krankenkasse erstatten lassen.
Ihre Vorteile als Heilpraktiker mit voller Heilerlaubnis
- Eigenständig behandeln und helfen: Als Heilpraktiker mit voller Heilerlaubnis dürfen Sie ohne ärztliche Verordnung diagnostizieren und therapieren. Sie bestimmen selbst, welche Therapiemethode geeignet ist und wenden sie eigenverantwortlich an. Viele private Krankenkassen erkennen Heilpraktikerleistungen an und erstatten Patienten die Kosten.
- Patienten frei wählen: Welche Patienten Sie behandeln, liegt allein in Ihrer Hand. Sie dürfen Menschen mit körperlichen und seelischen Krankheitsbildern helfen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Je nach eigener Spezialisierung können Sie so gezielt bestimmte Patientengruppen ansprechen.
- Den Menschen im Blick behalten: Im Gegensatz zu Kassenärzten unterliegen Heilpraktiker nicht den strikten Leistungs- und Budgetvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben daher weitaus bessere Möglichkeiten, sich genügend Zeit für die Bedürfnisse Ihrer Patienten zu nehmen.
- Zeit für die Familie haben: Der Beruf des Heilpraktikers ist besonders familienfreundlich. Da Sie Ihr eigener Chef sind, können Sie selbst entscheiden, wann Sie arbeiten und wann nicht.
- Finanziell abgesichert sein: Heilpraktiker ist für viele nicht nur Beruf, sondern Berufung. Dennoch sind natürlich auch Heilpraktiker auf ein stabiles Einkommen angewiesen. Da sie die Höhe ihrer Vergütung frei wählen können, ist der Verdienst von Heilpraktikern in der Regel gut. Therapeutische Leistungen sind darüber hinaus von der Umsatzsteuer befreit.
Grenzen des Heilpraktikerberufes
Trotz Ihrer weitreichenden Kompetenzen unterliegen Heilpraktiker auch (gesetzlichen) Beschränkungen. So gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Behandlungsformen, die ausschließlich approbierten Ärzten oder anderen Gesundheitsberufen vorbehalten sind. Dazu zählen:
- Verschreibung rezeptpflichtiger Medikamente
- Verordnung von Betäubungsmitteln
- Röntgenuntersuchungen
- Behandlung von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz
- Geburtshilfe
- Zahnmedizinische Behandlungen
- Ausstellen amtlicher Atteste
- Untersuchungen bei Straftaten
Fast Facts
nächste Einstiegstermine:
Mo. 07.10.2024, Mo. 07.10.2024, Mo. 28.10.2024, Mo. 04.11.2024, Mi. 06.11.2024weitere Einstiegstermine anzeigen
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