Förderung und Finanzierung

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.

Grundsätzlich steht die Ausgabe des Bildungsschecks jeder Person offen, die die Voraussetzungen der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 erfüllt. Der Bildungsscheck wird von einer zugelassenen Weiterbildungsberatungsstelle oder der Bewilligungsbehörde ausgegeben.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab 01.01.2024 sind:
Es gibt nur noch einen individuellen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 80.000 EUR) nicht übersteigt.

Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de

QualiScheck Rheinland-Pfalz

In der Förderperiode 2021-2027 fördert der QualiScheck Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist abhängig vom Jahreseinkommen des Beschäftigten. Für Unternehmen bietet das Ministerium darüber hinaus das „Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung“ an.
Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr. Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn und Anmeldung der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.

Weitere Informationen unter www.qualischeck.rlp.de

Perspektive Wiedereinstieg

Mit dem Programm "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf wollen. Dieses ESF-Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei persönliche und zeitliche Bedürfnisse. Es können Aus- und Fortbildungen gefördert werden, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de

Weiterbildungsstipendium - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)

Das Weiterbildungsstipendium fördert anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen im Gesundheitsbereich. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit folgenden Themen: Wundmanagement, Schlaganfall, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Sensorische Integration. Ebenso können Fachweiterbildungen wie Anästhesie, Intensivmedizin, OP oder Psychiatrie sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ein Weiterbildungsstipendium für berufsbegleitende Studiengänge bekommen.

Träger des Förderprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen. Sie dürfen ebenso nicht älter als 25 Jahre sein und müssen Ihre Berufsabschlussprüfung mit einer besseren Note als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben.

Wer das Auswahlverfahren für das Weiterbildungsstipendium erfolgreich durchläuft, erhält als Stipendiat/-in innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Je Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben.

Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

Bundeswehr (BFD)

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.

Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de.

Weitere Förderprogramme

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.

Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de

Als Teilnehmer können Sie bei Thalamus auf ganz verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen, die je nach individueller Voraussetzung und Wohnort variieren. In der nachfolgenden Auswahl finden Sie weiterführende Informationen zu den verschiedenen Programmen. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.
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