FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Heilpraktikerausbildung machen zu können?
Um die Ausbildung machen zu können, sollten Sie motiviert sein und in der Lage, ein anspruchsvolles Lernpensum zu absolvieren. Um zur Heilpraktikerprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Mindestens 25 Jahre alt sein
- Mindestens einen Hauptschulabschluss haben
- Ein Gesundheitsattest und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Heilpraktikerausbildung oder die Heilpraktiker-Psychotherapie-Ausbildung machen soll.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie nur mit Menschen im psychischen Bereich arbeiten möchten, dann ist die eingeschränkte Heilerlaubnis für den Bereich Psychotherapie ausreichend. Jede körperliche Beschwerde Ihres Patienten/Klienten sollten Sie durch einen Arzt oder Heilpraktiker abklären lassen. Mit der allgemeinen Heilerlaubnis haben Sie die Freiheit der Methoden- und Patientenwahl, sie dürfen psychotherapeutisch, naturheilkundlich oder körpertherapeutisch arbeiten.
Was ist das Besondere an Ihrem Konzept?
Wir haben ein modulares System. Das bedeutet für Sie, dass Sie genau die Fachrichtungen und Kurse wählen können, die Sie brauchen oder die Sie interessieren. Ebenso können Sie selber das Tempo und den Umfang festlegen, in dem Sie lernen wollen.
Wo muss ich mich zur Prüfung anmelden und wie sieht diese aus?
Wichtig ist Ihr Wohnsitz, dort melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Die Überprüfungen finden zweimal jährlich statt und bestehen aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Überprüfung. Melden Sie sich rechtzeitig an, manche Prüfungsämter haben lange Wartezeiten.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen, sollte ich durchfallen?
Es gibt keine Beschränkungen. Wir helfen Ihnen, dass Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen.
Gibt es eine staatliche Förderung?
Sie können einen Bildungsscheck, eine Bildungsprämie oder eine der zahlreichen länderspezifischen Förderungen beantragen, wir beraten Sie gerne. Sollte kein Fördertopf für Sie in Frage kommen, können Sie die Ausbildungskosten steuerlich absetzen.
Ich habe gelesen: Heilpraktiker werden in sechs Monaten! Ist das möglich?
Je nachdem, über welches medizinische Vorwissen Sie bereits verfügen und wie Sie lernen, können Sie sich zügig auf die amtsärztliche Überprüfung vorbereiten. Aber: Ein halbes Jahr ist sehr ambitioniert. Unsere Teilnehmer mit medizinischem Vorwissen benötigen in der Regel berufsbegleitend ein Jahr. Ohne medizinische Vorkenntnisse sollten Sie sich berufsbegleitend mindestens zwei Jahre Zeit nehmen.
Könnte ich mit der Heilerlaubnis anfangen zu arbeiten, auch wenn ich keine Methoden gelernt habe?
Theoretisch ja, praktisch empfehlen wir das aber nicht. Denn das ist ähnlich wie mit dem Führerschein: Nach der theoretischen Prüfung können Sie auch nicht losfahren, Sie benötigen Fahrstunden und die Praxis (abgesehen davon, dass Sie das zumindest im Straßenverkehr auch gar nicht dürften).
Kann ich sofort nach der Prüfung eine Praxis eröffnen?
Wenn Sie parallel zu den medizinischen Grundlagen eine Fachausbildung zu einem oder mehreren Heilverfahren absolviert haben, können Sie Ihre Praxis gleich eröffnen. Ohne Therapieverfahren ist dies nicht empfehlenswert. Unsere erfahrenen Fachdozenten unterstützen Sie bei der Praxiseröffnung und stehen Ihnen bei Fragen, die sich in der Praxis ergeben, gerne zur Seite.
Es gibt doch schon viele Heilpraktiker, wie kann ich wirtschaftlich erfolgreich arbeiten?
Spezialisieren Sie sich auf eine Zielgruppe oder ein Heilverfahren. Arbeiten Sie mit stimmigen Konzepten, wie der ganzheitlichen Schmerztherapie. Warten Sie nicht in Ihrer Praxis auf neue Patienten. Werden Sie aktiv, halten Sie kleine Vorträge und schaffen Sie sich ein Netzwerk.