
Hygienekurs nach Infektionshygieneverordnung Hessen
Verpflichtend in Hessen: Sachkundelehrgang Hygiene 2
Nach Ausführungserlass vom 26. Juni 2018 zur neuen Infektionshygieneverordnung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) wird der Sachkundenachweis Hygiene 2 im Bundesland Hessen gefordert. Dieser ist notwendig für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. Der Umfang der Schulungsmaßnahme muss 40 Unterrichtsstunden umfassen. Die Übergangsfrist endet am 31.12.2018.
Förderungen
- Bildungsprämie
- Sonstige Förderung der Bundesländer
Inhalte des Lehrgangs
An unserer Thalamus Heilpraktikerschule in Mainz bieten wir den Sachkundenachweis Hygiene 2, wie von den Gesundheitsbehörden Hessen gefordert, in vollem Umfang von 40 Stunden Präsenzunterricht an.
Im Kurs werden Zusammenhänge der Infektionsentstehung und -vermeidung anhand ausgewählter Praxisbeispiele erarbeitet. Die Komponenten der Basishygiene und Maßnahmenplanung eines betriebsinternen Hygienemanagements sind Schwerpunktinhalte. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat unserer Heilpraktikerschule bescheinigt.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an invasiv tätige Heilpraktiker und andere gewerbliche Berufsgruppen, die dem Sachkundenachweis nach Infektionshygieneverordnung Hessen unterliegen.
Das Bildungsangebot wird an folgenden Standorten angeboten:
So sind wir erreichbar:
Mo-Fr: 08:00 - 17:30 UhrInfo-Hotline: 0221 / 48 53 00 25
E-Mail: beratung@thalamus.de