Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie bei Thalamus: Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie
An den Thalamus Heilpraktikerschulen müssen Sie keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um für die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie zugelassen zu werden. Sie benötigen weder ein Einser-Zeugnis noch psychotherapeutische Vorkenntnisse. Unsere Heilpraktiker-Ausbildung steht Menschen unabhängig ihrer Vorbildung, ihres Berufs und Alters offen.
Um die umfangreichen Lerninhalte zu bewältigen und schließlich die Heilpraktikerprüfung erfolgreich zu bestehen, sollten Sie jedoch einige persönliche Voraussetzungen für die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie mitbringen:
- Interesse an Psychologie
- Leidenschaft, anderen Menschen zu helfen
- Fähigkeit zur Selbstreflexion
- Lernbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
Voraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung
In der Heilpraktikerprüfung müssen Sie Ihre psychotherapeutischen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird Ihnen nur unter der Voraussetzung erteilt, dass von der Ausübung Ihrer Heilpraktikertätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder des einzelnen Klienten ausgeht.
Zum Zeitpunkt der Heilpraktikerprüfung durch das Gesundheitsamt sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
- Mindestalter 25 Jahre: Wer die Heilpraktikerprüfung antritt, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen bei ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung gegenüber ihren Klienten. Daher wurde im Heilpraktikergesetz ein Mindestalter von 25 Jahren als Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker festgelegt. Ab diesem Alter geht man von einer gewissen charakterlichen Reife und einem ausgeprägten Pflichtbewusstsein aus, die für den Heilpraktikerberuf unabdingbar sind.
- Mindestens Hauptschulabschluss: Schulische Voraussetzung für den Beruf als Heilpraktiker Psychotherapie ist mindestens der Hauptschulabschluss. Ein höherer Bildungsabschluss oder gute Schulnoten sind nicht zwingend notwendig und keine Auswahlkriterien zur Vergabe der Berufszulassung. Wichtig ist, dass Sie mindestens den Hauptschulabschluss durch Ihr Schulabschlusszeugnis nachweisen. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann über den zweiten Bildungsweg den Hauptschulabschluss an einer Abendschule, Volkshochschule oder einer anderen Bildungseinrichtung nachholen.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis: Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein einwandfreier Leumund unbedingt erforderlich – sprich, Sie dürfen nicht vorbestraft oder wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Daher wird vor der Heilpraktikerprüfung vom Gesundheitsamt ein polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis verlangt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein. Damit bezeugen Sie in bestimmten Maße, dass Sie über die nötige „persönliche Zuverlässigkeit“ verfügen, um den Heilpraktikerberuf gemäß allen Vorschriften und Pflichten auszuführen, ohne Straftaten auszuüben oder die Gesundheit Ihrer Klienten zu gefährden.
- Gesundheitliche Eignung: Die therapeutische Arbeit mit Klienten setzt voraus, dass Sie selbst körperlich und seelisch gesund sind. Ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie weisen Sie durch ein ärztliches Attest nach, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Heilerlaubnis wird Ihnen nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes nicht erteilt, wenn Ihnen infolge eines körperlichen Leidens, einer Schwäche Ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt.
Voraussetzungen für den Beruf Heilpraktiker Psychotherapie
Der Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie erfordert eine starke Persönlichkeit und therapeutische Kompetenz. Wer anderen Menschen psychotherapeutisch helfen möchte, muss mit sich selbst im Reinen sein, um voll und ganz auf die seelischen Vorgänge des Klienten eingehen zu können und diese distanziert zu betrachten. Ansonsten besteht die Gefahr, unbewusst eigene unaufgearbeitete Konflikte in das Therapiegeschehen hineinzutragen. Seelische Stabilität sowie die Fähigkeit zur Selbsteinsicht und Selbsterkenntnis sind daher wichtige Voraussetzungen für die Tätigkeit als Heilpraktiker Psychotherapie.
Neben den persönlichen Kompetenzen sollten Heilpraktiker für Psychotherapie zudem über eine fundierte Methodenkompetenz verfügen. Nachdem Sie die Heilerlaubnis erworben haben, dürfen Sie zwar als Heilpraktiker Psychotherapie arbeiten. Für eine erfolgreiche Praxistätigkeit und im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Klienten empfehlen wir Ihnen jedoch, während oder nach der Heilpraktiker-Ausbildung ein psychotherapeutisches Verfahren zu erlernen. Thalamus bietet Ihnen dazu verschiedene Fachausbildungen im Bereich Psychotherapie an.
Das Bildungsangebot wird an folgenden Standorten angeboten:
So sind wir erreichbar:
Mo-Fr: 08:00 - 17:30 UhrInfo-Hotline: 0221 / 48 53 00 25
E-Mail: beratung@thalamus.de