Ausbildung zum Heilpraktiker Physiotherapie bei Thalamus: Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausbildung Heilpraktiker Physiotherapie
Um an der Ausbildung zum Heilpraktiker für Physiotherapie teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine Berufszulassung als Physiotherapeut verfügen. Denn Kenntnisse und Fähigkeiten in physiotherapeutischen Behandlungsverfahren sowie medizinische Grundlagen sind Bedingung für die spätere Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie. In der Ausbildung erweitern Sie Ihre Kompetenzen um die Bereiche Berufs- und Gesetzeskunde sowie Diagnostik und Differenzialdiagnostik. Für den Erwerb der Heilerlaubnis sind zudem weitere Voraussetzungen nötig, die Sie bereits zu Beginn der Ausbildung mitbringen sollten.
Voraussetzungen für den Erwerb der sektoralen Heilerlaubnis Physiotherapie
Die sektorale Heilerlaubnis wird Ihnen unter der Voraussetzung erteilt, dass von der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker für Physiotherapie keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder des einzelnen Patienten ausgeht. Für die Zulassung nach Aktenlage müssen Sie am Ende Ihrer sektoralen Heilpraktiker-Ausbildung an den Thalamus Heilpraktikerschulen eine schriftliche Erfolgskontrolle absolvieren und folgende formale Voraussetzungen nachweisen:
- Berufsabschluss als Physiotherapeut: Für die sektorale Heilerlaubnis müssen Sie bereits über physiotherapeutische Kompetenzen verfügen, die nur durch eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium der Physiotherapie erworben werden. Als Physiotherapeut mit sektoraler Heilerlaubnis wenden Sie ausschließlich Behandlungsverfahren aus der Physiotherapie an – ihr Leistungsspektrum wird lediglich um den Bereich der Diagnostik ergänzt.
- Berufserfahrung: Je nach Bundesland wird eine mehrjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut verlangt. Beispielsweise sind in Nordrhein-Westfalen vier Jahre und in Rheinland-Pfalz fünf Jahre nachzuweisen. Bitte erfragen Sie den Umfang der geforderten Berufserfahrung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
- Mindestalter 25 Jahre: Heilpraktiker für Physiotherapie übernehmen bei ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung gegenüber ihren Patienten. Daher wurde im Heilpraktikergesetz ein Mindestalter von 25 Jahren als Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker festgelegt. Ab diesem Alter geht man von einer gewissen charakterlichen Reife und einem ausgeprägten Pflichtbewusstsein aus, die für den Heilpraktikerberuf unabdingbar sind.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis: Als Heilpraktiker für Physiotherapie ist ein einwandfreier Leumund unbedingt erforderlich – sprich, Sie dürfen nicht vorbestraft oder wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Daher wird vom Gesundheitsamt ein polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis verlangt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein. Damit bezeugen Sie in bestimmten Maße, dass Sie über die nötige „persönliche Zuverlässigkeit“ verfügen, um den Heilpraktikerberuf gemäß allen Vorschriften und Pflichten auszuführen, ohne Straftaten auszuüben oder die Gesundheit Ihrer Patienten zu gefährden.
- Gesundheitliche Eignung: Die therapeutische Arbeit mit Patienten setzt voraus, dass Sie selbst körperlich und seelisch gesund sind. Ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf des Heilpraktikers für Physiotherapie weisen Sie durch ein ärztliches Attest nach, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Heilerlaubnis wird Ihnen nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes nicht erteilt, wenn Ihnen infolge eines körperlichen Leidens, einer Schwäche Ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt.
Voraussetzungen für den Beruf Heilpraktiker Physiotherapie
Als Physiotherapeut verfügen Sie bereits über das entsprechende Handwerkszeug, um Ihre Patienten physiotherapeutisch zu behandeln. Mit Erwerb der sektoralen Heilerlaubnis sind Sie ebenfalls dazu berechtigt, eigenständig Diagnosen zu stellen und geeignete physiotherapeutische Methoden auszuwählen und anzuwenden. Damit tragen Sie eine große Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Patienten. Voraussetzung für den Heilpraktikerberuf ist daher, dass Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten zuverlässig einschätzen können, Arztvorbehalte beachten und sich auf die Tätigkeiten beschränken, die Sie sicher beherrschen.
Für Heilverfahren wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie, die über das physiotherapeutische Therapiespektrum hinausgehen, benötigen Sie die volle Heilerlaubnis. Thalamus bereitet Sie in der verkürzten Heilpraktiker-Ausbildung darauf vor. Entsprechende Heilmethoden erwerben Sie praxisnah in unseren naturheilkundlichen und psychotherapeutischen Fachausbildungen.
Das Bildungsangebot wird an folgenden Standorten angeboten:
So sind wir erreichbar:
Mo-Fr: 08:00 - 17:30 UhrInfo-Hotline: 0221 / 48 53 00 25
E-Mail: beratung@thalamus.de